AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr
Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ProLux Systemtechnik GmbH & Co. KG, Am Schinderwasen 7, 89134 Blaustein (nachfolgend ProLux genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt ProLux nur an, wenn ProLux ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch ProLux maßgebend.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote von ProLux sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß Paragraf 145 BGB anzusehen ist, kann ProLux diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
III. Überlassene Unterlagen
1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen, Muster etc., behält sich ProLux Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, ProLux erteilt dazu dem Käufer die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Er hat auf Verlangen von ProLux diese Gegenstände vollständig an ProLux zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2. Sofern ProLux Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen ProLux Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist ProLux – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, ProLux von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.
IV. Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Werk, zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe und bei Exportlieferungen etwaiger Zölle sowie Gebühren.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die auf der Rechnung genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu zahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 3 % p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4. Bei Lieferung von bestätigter Ware, die erst zwei Monate oder später nach Vertragsschluss (Datum der Auftragsbestätigung) abgenommen wird, behält sich ProLux eine angemessene Preiserhöhung aufgrund veränderter Lohn- und Materialkosten vor.
5. ProLux ist berechtigt, für Teillieferungen Teilrechnungen zu stellen.
6. Wird ProLux nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers bekannt, ist ProLux berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann ProLux von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ProLux unbenommen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist ProLux berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzunehmen. ProLux kann außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
V. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Lieferzeit
1. Von ProLux in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annährend, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
2. Der Beginn der von ProLux angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ProLux berechtigt, den ProLux insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. ProLux haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaf-fung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen etc.) verursacht worden sind, die ProLux nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ProLux die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ProLux zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
VII. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit der Übergabe (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) des Liefergegenstandes an den Spediteur / Frachtführers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. ProLux behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich ProLux nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. ProLux ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat ProLux unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird und soweit Zugriff Dritter auf die Kaufsache erfolgt.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an ProLux in Höhe des mit ProLux vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ProLux, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
IX. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von ProLux einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird ProLux die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist ProLux stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von ProLux gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen ProLux bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
X. Freiwilliges Rückgaberecht
Für alle gekauften Artikel gewährt ProLux neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Der Käufer kann sich auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist vom Vertrag lösen, indem er die Ware innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) an ProLux zurücksendet, sofern die Ware vollständig und originalverpackt ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet und es sich nicht um Ware handelt, die speziell nach Kundenspezifikation angefertigt wird. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Das vertraglich eingeräumte freiwillige Rückgaberecht lässt alle gesetzlichen Rechte und Ansprüche unberührt. Insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben dem Käufer uneingeschränkt erhalten.
XI. Besondere Bestimmungen für Bestellungen über den Onlineshop
1. Die Abbildung und die Beschreibung von Waren und Leistungen im ProLux Onlineshop stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine freibleibende und unverbindliche Aufforderung zur Bestellung von Waren im Shop.
2. Die Aufgabe der Bestellung kann schriftlich, online im Shop, per E-Mail, per Telefax bzw. Briefpost erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot des Kunden.
3. Im Onlineshop gibt der Käufer mit Anklicken des Buttons „Kaufen“ ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
4. Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der ProLux bestätigt, dass die Bestellung des Käufers eingegangen ist. (Eingangsbestätigung). Diese Ein-gangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. ProLux kann das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen.
5. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn ProLux ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt.
XII. Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von ProLux, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bezüglich der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Kontaktadresse und Sitz der Gesellschaft:
ProLux-Systemtechnik GmbH & Co. KG, Am Schinderwasen 7, 89134 Blaustein
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Ulm HRA 2810
UStId.-Nr.: DE-812568172
Vertretungsberechtigter: Georg Windeisen
Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 14.02.2022