UVV Schulungen und Hochvoltqualifizierung gemäß DGUV Information 209-093

Unternehmen aus der Branche „Bergen, Abschleppen und Transportieren“ haben eine Vielzahl von juristischen-, und DGUV Regelwerken zu beachten. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und die verschiedenen Vorgaben der Berufsgenossenschaften, der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Diese Regelwerke haben den Arbeitsschutz zum Ziel. Die Unternehmer sind hier für die Umsetzung in der direkten Verantwortung. Mitarbeiter haben nach §15 ArbSchG eine Mitwirkpflicht. Von den Arbeitsmitteln, mit denen die Mitarbeiter im täglichen Arbeitsleben Umgang haben, darf zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgehen. Gurte und Anschlagsmittel, Plateaufahrzeuge, angebaute LKW/KFZ-Ladekräne, KFZ-Hebebühnen sowie elektrisch angetriebene Rolltore müssen regelmäßig (1x jährlich) auf Funktionalität und Arbeitssicherheit geprüft werden. Mitarbeiter müssen den technischen Anforderungen entsprechend aus-, und fortgebildet werden. Der sichere Umgang mit liegengebliebenen oder havarierten E-Fahrzeuge muss ebenfalls gelernt und geübt werden. Wann wird eine beschädigte Hochvolt-Batterie als kritisch defekt eingestuft und was muss beim Transport berücksichtigt werden? Wann gilt die ADR-Richtlinie? Eine breitgefächertes Detailwissen ist notwendig. Das Schulungsangebot der ProLux Akademie soll nicht nur den Unternehmern eine Hilfe im Arbeitsalltag sein, sondern auch dem Berge-, Abschlepp-, und Transportpersonal vor Ort. ProLux hilft Ihnen gerne, damit sie den Überblick auf die Regelwerke, Handlungsempfehlungen, Durchführungsanweisungen und Vorschriften nicht verlieren.

UVV Schulung

Schulungen zur befähigten Person zur Abnahme von UVV Prüfungen

Hochvoltqualifikationen in der Elektromobilität

Fachqualifikationen nach DGUV Information 209-093

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Thomas Buchner
Leiter Akademie

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